Sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle ist möglich, wenn Textilien beschädigt oder, nach Ihrem Dafürhalten, unsachgemäß gereinigt bzw. gar nicht gereinigt wurden. Die Schlichtungsstelle kann nicht beauftragt werden, wenn Textilien verschwunden sind.

 

Die Inaugenscheinnahme wird unter Ausschluss der Öffentlichkeit und durch eine unabhängige Sachverständigenkommission vorgenommen, die sich aus der vereidigten Sachverständigen, zwei Textilreinigermeister und einem Vertreter des Einzelhandels zusammensetzt. Es kann vorab keine pauschalisierte Aussage über ein Ergebnis erfolgen, da sich dies individuell von Fall zu Fall unterscheidet.

 

Innerhalb von ca. 3 Wochen nach dem Schlichtungstermin erfolgt die Ausgabe / Zusendung der Schlichtungsprotokolle. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dem Schlichtungsprotokoll um das Ergebnis einer Inaugenscheinnahme handelt und nicht um ein Gutachten. Diese Protokoll dient lediglich zur außergerichtlichen Einigung und hat in einem Rechtsstreit keinen Bestand.

 

Gerne Begutachten wir Ihre eingereichten Textilien, jedoch brauchen wir hierfür ein  eingereichtes Kleidungsstück sowie eine Stellungnahme. (Formulare hierfür finden Sie weiter unten auf der Seite)

 

Die Gebühr für die Inanspruchnahme der Schlichtungsstelle beträgt

€ 32,00 (pro Textil) oder € 41,00 (9,00 € Versandkosten).

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Stellungnahme Verbraucher als Auftraggeber
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Stellungnahme Textilreinigung als Auftraggeber
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